Wir bearbeiten alle Rechtsgebiete.
Derzeit vertreten wir insbesondere geschädigte Anleger in Zivil- und Strafverfahren.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind: Wirtschaftsrecht, allgemeines Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, allgemeines Vertragsrecht, insbesondere Bauvertragsrecht sowie die Regelung und die Kontrolle von Verträgen mit Bankinstituten, Versicherungen, etc.
Unsere Stärke ist die Bearbeitung aller Fach- und Rechtsgebiete - wenn erforderlich gemeinsam mit externen Experten - und die Kenntnis des Zusammenwirkens des österreichischen und europäischen Behördensystems.
Dies wird unterstützt durch die Tätigkeit von RA Dr. Dieter Böhmdorfer als Bundesminister für Justiz der Republik Österreich von Februar 2000 bis Juni 2004, als Abgeordneter des Nationalrates bis 2005 und andere von ihm ausgeübte öffentliche Funktionen (siehe Lebenslauf).